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Nicht funktionsfähiges Reifendruckkontrollsystem (RDKS): ab 20.05.2018 neue Regelung bei der Hauptuntersuchung

Gemäß der EU Richtlinie 2014/45/EU, die ab dem 20.05.2018 in Kraft tritt, wird ein offensichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendruckkontrollsystem (RDKS / TPMS) als erheblicher Mangel eingestuft. Somit wird die erforderliche HU-Prüfplakette nicht erteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird dies lediglich als geringer Mangel eingestuft.

RDKS Sensor ab dem 20.05.2018 noch wichtiger für HU-Prüfplakette. Der RDKS Sensor und seine korrekte Funktion im Reifendruckkontrollsystem spielt ab dem 20.05.2018 eine noch gewichtigere Rolle bei der erfolgreichen Zuteilung der HU-Prüfplakette.

Sascha Schnitter, Produktmanager RTS/CUB: „Da RDKS Sensoren nicht nur umweltrelevante Vorteile bieten, sondern neben der Laufleistung der Reifen auch die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, begrüßen wir diesen Schritt sehr. Nicht nur zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe empfehlen wir dem Fachhandel aus Sicherheitsgründen defekte RDKS Sensoren grundsätzlich immer sofort auszutauschen und den Fahrzeughalter diesbezüglich zu sensibilisieren.“

Neben dem Austausch von defekten RDKS Sensoren ist der Fachhandel insbesondere auch bei der Nachrüstung eines neuen Radsatzes gefordert. An Fahrzeugen mit direkt messendem Reifendruckkontrollsystem muss ein mit dem Fahrzeug kompatibler RDKS Sensor verbaut werden, um die Hauptuntersuchung (HU) erfolgreich zu bestehen.

EU Richtlinie soll Fahrzeughalter für RDKS sensibilisieren. RTS/CUB Produktmanager Sascha Schnitter sieht für den Fachhandel durch die neue EU Richtlinie ein weiteres Argument, Fahrzeughalter für die Relevanz eines funktionierenden Reifendruckkontrollsystems zu sensibilisieren.
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